Trispel GmbH

Liefer- und Geschäftsbedingungen

Die vorliegenden Liefer- und Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Liefer- und Geschäftsverkehr zwischen der Trispel GmbH, Heineckes Feld 4, 29227 Celle und ihren Leistungsempfängern (Anfragesteller, Besteller, Käufer), im Folgenden als Auftraggeber bezeichnet. Die Liefer- und Geschäftsbedingungen gelten ergänzend zu den ausdrücklich vereinbarten Vertragsvereinbarungen zwischen der Trispel GmbH und dem Auftraggeber. Unabhängig von einem expliziten Widerspruch durch die Trispel GmbH, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers nicht, auch wenn die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers dies ausschließen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden im Einzelfall nur dann Vertragsbestandteil, wenn die Trispel GmbH diesen Bedingungen ausdrücklich zugestimmt hat.

1. Preisangebote. Preisangebote werden in EUR abgegeben und verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer, diese wird bei Rechnungserstellung in gesetzlicher Höhe für den Tag der Leistungserbringung gesondert ausgewiesen. Die Abgabe eines verbindlichen Angebotes der Trispel GmbH erfolgt ausschließlich erst durch Mitteilung in Form einer Auftragsbestätigung. Etwaige andere Äußerungen oder Handlungen sind grundsätzlich unverbindlich. Die Annahme hat durch den Auftraggeber innerhalb von 4 Wochen unter Anerkennung der in der Auftragsbestätigung genannten Angebotskonditionen zu erfolgen. Die Verbindlichkeit des Angebots erlischt mit Ablauf dieses Zeitraums. Nachträglich geäußerte Abweichungen der zugrundeliegenden Auftragsdaten berechtigen zur Neufestsetzung auch von vorher bereits bekannten Preisen.

2. Reproduktionsrecht und Schutzrechte Dritter. Bei der Verwendung von Firmenzeichen, Logos oder Piktogrammen werden evtl. Interessen und Rechte Dritter berührt. Die Trispel GmbH ist nicht zur Prüfung in diesem Zusammenhang bestehender Marken- und Schutzrechte verpflichtet. Der Auftraggeber haftet alleinig für alle Ansprüche Dritter, die auf Grundlage der Verwendung des Motives entstehen. Werden gegen die Trispel GmbH dahingehend dennoch Forderungen Dritter begründet, sind alle damit im Zusammenhang stehende Kosten durch den Auftraggeber zu tragen. Mit Auftragserteilung haftet der Auftraggeber für die Reproduktionsberechtigung der von ihm in Auftrag gegebenen Motive.

3. Auftragsbestätigungen. Die Angebotsabgabe für sämtliche Aufträge erfolgt grundsätzlich in Form der Auftragsbestätigung. Bei Bestellungen, die sofort ab Lager zur Auslieferung gelangen oder bei Bestellungen, die einen Warenwert von 500 € nicht übersteigen behält sich die Trispel GmbH jedoch vor, die Abgabe des Angebots konkludent durch Auslieferung der Ware abzugeben. Die Annahme durch den Auftraggeber erfolgt automatisch, sofern nicht unverzüglich nach Zugang der Auftragsbestätigung Einspruch unmittelbar gegenüber der Trispel GmbH erhoben wird. Mündliche und telefonische Vereinbarungen erlangen ihre Verbindlichkeit erst durch schriftliche Bestätigung. In der Auftragsbestätigung vereinbarte Lieferbedingungen gelten als verbindlich.

4. Korrekturen. Korrekturvorlagen sind vom Auftraggeber verantwortlich zu prüfen und ggf. zu korrigieren. Die Trispel GmbH haftet nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler. Änderungen, die von der ursprünglichen Bestellung abweichen, werden gesondert in Rechnung gestellt.

5. Lieferzeit. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen sowie die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers als Besteller voraus. Die Trispel GmbH haftet für die Leistungserbringung innerhalb eines bestimmten Zeitraumes ausschließlich im Falle der ausdrücklichen Vereinbarung eines Fixgeschäft. Die Trispel GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge eines von vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertretenem Lieferverzug der Besteller berechtigt ist, geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist. Die Trispel GmbH haftet ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht. Sofern der Lieferverzug auf einer fahrlässigen Vertragsverletzung beruht, ist die Schadensersatzhaftung auf den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. In diesem Fall ist der Schadensersatz auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Im Übrigen haftet die Trispel GmbH im Fall des Lieferverzuges für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15 % des Lieferwertes. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers bleiben vorbehalten. Sollte es nach dem Versand der Auftragsbestätigung zu einem Änderungswunsch seitens des Auftraggebers kommen, so beginnt die Lieferzeit erst nach der schriftlichen Bestätigung oder Ablehnung der Änderung durch die Trispel GmbH. Bei dem Eintritt unvorhersehbarer Leistungshindernisse verlängert sich die Lieferfrist um einen angemessenen Zeitraum, sofern dieses Leistungshindernis trotz zumutbarer Sorgfalt durch die Trispel GmbH nicht abgewendet werden kann. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

6. Lieferort. Der Lieferort ist der Geschäftssitz der Trispel GmbH in Celle. Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Transportkosten (Porto, Speditionskosten, ggf. Transportversicherung etc.) werden dem Auftraggeber in Originalhöhe in Rechnung gestellt. Sofern keine individuellen Absprachen zwischen dem Auftraggeber und der Trispel GmbH getroffen worden sind, gelten die International Commercial Terms EXW.

7. Einsatz von Fremdprodukten. Die Trispel GmbH ist lediglich zur Lieferung der vom Auftraggeber bestellten Waren und Dienstleistungen verpflichtet, nicht jedoch zu deren Produktion. Die Trispel GmbH behält sich das Recht vor, Produkte und Erfüllungshandlungen von Sublieferanten beziehen bzw. durchführen zu lassen.

8. Klebungen an beigestellten Produkten. Bei Klebungen an beigestellten Produkten setzt die Trispel GmbH einen einwandfreien Lackaufbau voraus. Bei einer nicht fachgerechten Lackierung können Schäden bei der Neutralisation der Folien auftreten, für die die Trispel GmbH keine Haftung übernehmen kann. Der zu beklebende Untergrund muss witterungsbeständig sein, die Anstrichstoffe müssen lösungsmittelfrei durchgetrocknet sein und mindestens den Gitterschnittkennwert Gt0 nach DIN EN ISO 2409 aufweisen. Die Trispel GmbH erwartet vom Auftraggeber einen sauberen und wachsfreien Zustand der zu beklebenden Fläche.

9. Abrufaufträge. Bei Abrufaufträgen verpflichtet sich der Auftraggeber, die Ware innerhalb der vereinbarten Frist abzunehmen. Ein Rücktritt vom Vertrag ist nach vereinbarungsgemäßer Fertigstellung der Ware ausgeschlossen. Sollte der Auftraggeber seiner Pflicht zur Warenabnahme innerhalb der vereinbarten Frist nicht nachkommen, so entbindet dies den Auftraggeber nicht von der eingegangenen Zahlungsverpflichtung. Darüber hinaus behält sich die Trispel GmbH das Recht vor, die nicht abgenommene Ware zu verwerten oder auf Kosten des Auftraggebers zu entsorgen.

10. Eigentumsrecht. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und aller bestehenden oder zukünftig entstehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber das Eigentum der Trispel GmbH (Vorbehaltsware). Von der Trispel GmbH erstellte Ideen, kreative Skizzen und Umsetzungen, technische Entwicklungen und Informationen bleiben geistiges Eigentum der Trispel GmbH und dürfen ohne deren Zustimmung nicht verwertet, genutzt oder weiterveräußert werden. Hiervon ausgenommen sind Erzeugnisse, die nachweislich ausschließlich nach den Angaben des Auftraggebers gefertigt worden sind. Die Trispel GmbH behält sich vor, von der Trispel GmbH realisierte Projekte zu Werbezwecken zu verwenden. Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die Trispel GmbH nach Setzung einer angemessenen Frist nach Wahl dazu berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Die Trispel GmbH ist nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zu veräußern, solange er seinen Vertragspflichten gegenüber der Trispel GmbH nachkommt. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist ihm nicht gestattet. Jeden Eingriff Dritter in unsere Eigentumsrechte hat er der Trispel GmbH unverzüglich mitzuteilen.
Der Auftraggeber tritt bereits mit Kauf der Vorbehaltsware die aus ihrer Weiterveräußerung erwachsenden Forderung gegen seine Kunden einschließlich aller Nebenrechte entsprechend dem Wert der Vorbehaltsware an die Trispel GmbH ab und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Auftraggeber bleibt bis auf Widerruf zur Einziehung seiner an uns abgetretenen Forderungen berechtigt. Die Befugnis der Trispel GmbH, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Die Trispel GmbH verpflichtet sich, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Konkurs-, Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder eine Zahlungseinstellung vorliegt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Trispel GmbH auf Verlangen die Höhe seiner Forderungen und die Namen der Drittschuldner mitzuteilen. Bei einer Verarbeitung der Vorbehaltsware gilt die Trispel GmbH als Hersteller und erwirbt Eigentum an der neuen Sache, ohne dass dem Auftraggeber aus diesem Rechtsübergang Ansprüche erwachsen. Erfolgt die Verarbeitung zusammen mit anderen Materialien, erwirbt die Trispel GmbH Miteigentum an der hergestellten Sache im Verhältnis des Bruttorechnungswertes der Vorbehaltsware zu dem der anderen Materialien. Ist im Falle einer Verbindung, Vermischung oder Vermengung mit einer anderen Sache diese als Hauptsache anzusehen, geht das Miteigentum an der Sache im Umfang des Bruttorechungswertes der Vorbehaltsware auf die Trispel GmbH über. Übersteigt der nachweislich realisierbare Wert der an die Trispel GmbH übertragenen Sicherheiten die gesamten Forderungen gegen den Besteller um mehr als 10%, sind wir auf Verlangen des Bestellers jederzeit bereit, die Sicherungsrechte nach unserer Wahl insoweit an den Besteller rückzuübertragen.

11. Technische Änderungen. Sollten nicht in dem Verantwortungsbereich der Trispel GmbH liegende, zwingende Gründe für eine technische Änderung bzw. Weiterentwicklung von Produkten vorliegen, behält sich die Trispel GmbH nach Rücksprache mit dem Kunden das Recht auf eine technische Änderung bzw. Weiterentwicklung vor.

12. Firmen- und Markenaufdruck. Die Trispel GmbH ist zum Aufdruck von eigenen Firmen- und Markenzeichen auf Produkten berechtigt, auch ohne spezielle Einwilligung des Auftraggebers. Dies gilt insbesondere für Verpackungs-, Schutz- und Trägermaterial für Klebefolien; der sichtbare Teil der Beschriftung ist hiervon ausgenommen.

13. Zahlungsbedingungen. Zahlungsbedingungen werden individuell zwischen dem Auftraggeber und der Trispel GmbH vereinbart. Sollte abweichend von dieser Regelung keine individuelle Vereinbarung getroffen werden, hat die Zahlung ohne Abzüge innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto zu erfolgen. Bei einem Zahlungsverzug durch den Auftraggeber werden Zinsen in Höhe von 5 %, sofern der Auftraggeber Verbraucher ist, sowie in Höhe von 9 % bei einer Unternehmereigenschaft des Auftraggebers sowie die Kosten des Mahnverfahrens berechnet. Skonto und Rabatte werden nur nach gesonderter Vereinbarung zwischen der Trispel GmbH und dem Auftraggeber gewährt. Auch im Falle von wiederholt geduldeter Skontoziehung durch die Trispel GmbH entsteht kein Anspruch auf die zukünftige Gewährung von Skonto. Die Trispel GmbH behält sich das Recht auf einen elektronischen Versand von Rechnungen vor. Der Auftraggeber hat jederzeit das Recht, dem elektronischen Versand von Rechnungen zu widersprechen.

14. Beanstandungen. Beanstandungen durch den Auftraggeber werden nur schriftlich und unverzüglich nach Warenempfang anerkannt, bei verborgenen Mängeln hat die Mängelanzeige unverzüglich nach Entdeckung zu erfolgen. Eine Mängelanzeige entbindet den Auftraggeber nicht von seiner Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtung gegenüber der Trispel GmbH. Im Falle von Beanstandungen durch den Auftraggeber erhält die Trispel GmbH angemessene Möglichkeiten zur Fehleranalyse. Bei Bedarf beinhaltet dies insbesondere einen zeitnahen Zugang zu Objekten, die mit den beanstandeten Beschriftungen der Trispel GmbH ausgestattet worden sind. Teilmängel können nie Rückweisung der gesamten Ware zur Folge haben. Die Trispel GmbH behält sich das Recht auf Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung vor. Die Trispel GmbH haftet nicht für unsachgemäße Verwendung unserer Produkte.

15. Gewährleistung. Die Trispel GmbH verpflichtet sich, die bestellte Ware in Übereinstimmung und in gleicher technischer Beschaffenheit wie unsere Qualitäts- bzw. Materialmuster auszuführen. Verarbeitungsanleitungen werden sorgfältig und nach bestem Wissen erstellt, entbinden den Auftraggeber jedoch nicht von seiner Verpflichtung, Material und Verfahren vor Auftragserteilung selbst in Bezug auf seine Eignung zu überprüfen, oder von der Trispel GmbH überprüfen zu lassen. Bei allen selbstklebenden Teilen, die vom Auftraggeber selbst verarbeitet werden, liegt die Verantwortung für die Klebverbindung gemäß DIN 6701 (Klasse A3) beim Verarbeiter. Mängelansprüche des Auftraggebers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Darüber hinaus schließt die Trispel GmbH einen Anspruch auf Gewährleistung aus, wenn Produkte abweichend von den Angaben in den technischen Produktdatenblättern gelagert, verarbeitet oder gereinigt werden und gleichzeitig nicht ausgeschlossen werden kann, dass Abweichungen zu der Soll-Beschaffenheit hierauf zurückzuführen sind. Die Beweislast hierfür trägt der Auftraggeber. Sofern individuell keine abweichenden Gewährleistungsfristen vereinbart worden sind, gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen. Bei einer Unternehmereigenschaft des Auftraggebers beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Datum der Lieferung. Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt. Sie beträgt fünf Jahre, gerechnet ab Ablieferung der mangelhaften Sache.

16. Schadensersatzansprüche des Kunden. Die Trispel GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Auftraggeber Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung der Trispel GmbH oder einer ihr zurechenbarer Erfüllungsgehilfen beruht. Soweit der Trispel GmbH keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Auf eine Haftungsbegrenzung bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten wird verzichtet. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Köpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Soweit vorstehend nicht etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen. Insbesondere schließt die Trispel GmbH eine Haftung für entgangene Gewinne und sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers aus, sofern ein solcher mittelbarer Schadenseintritt bei Vertragsschluss nicht vertragstypisch und vorhersehbar war.

17. Verbindliche Vereinbarungen. Alle Vereinbarungen, die zwischen der Trispel GmbH und dem Auftraggeber zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt. Die Abschlussvertreter der Trispel GmbH sind nur zu schriftlichen Zusagen befugt. Mündliche Abreden bedürfen zur Gültigkeit daher der schriftlichen Bestätigung.

18. Geheimhaltung. Der Auftraggeber und dessen Mitarbeiter verpflichten sich, schutzwürdige Informationen und Aspekte aus der Geschäftsbeziehung mit der Trispel GmbH vertraulich zu behandeln und nur nach expliziter Zustimmung durch die Trispel GmbH an Dritte weiterzugeben. Dies gilt insbesondere für Preisabsprachen und technische Informationen über die Produkte der Trispel GmbH. Ausgenommen hiervon sind zum Zeitpunkt der Bekanntmachung öffentlich bereits bekannte Informationen. Die Pflicht zur Geheimhaltung von schutzwürdigen Informationen erlischt nicht mit dem Ende der Geschäftsbeziehung zwischen dem Auftraggeber und der Trispel GmbH.

19. Gerichtsstand und Rechtswahl. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der Trispel GmbH. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Gerichtsbezirk, in dem die Trispel GmbH ihren Geschäftssitz hat. Die Trispel GmbH behält sich vor, Streitigkeiten aus dem Geschäftsverkehr mit der Trispel GmbH an dem Wohn- oder Geschäftssitz des Auftraggebers zu verhandeln. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

Im Übrigen gelten die Datenschutz- und Einkaufsbedingungen der Trispel GmbH, die auf www.trispel.de eingesehen werden können.

Trispel GmbH • Heineckes Feld 4 • 29227 Celle • Telefon 05141/98660 • Fax 05141/986666